P-B-C

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Geltungsbereich

  1. Gegenüber Unternehmern gilt, dass abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil werden, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sie gelten auch für künftige Verträge. Dieses Formerfordernis gilt auch für die Änderung der vereinbarten Schriftform. Insbesondere wird einem Abtretungsverbot oder einer Abtretungsbeschränkung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmern ausdrücklich widersprochen.
  2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck mit uns abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 
2. Lieferungen und Leistungen

  1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache erst mit der Übergabe der

Sache auf den Käufer über.

  1. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Für unsere Auftragsbestätigungen gelten Unternehmern gegenüber die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens.


3. Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Unternehmer gemäß der nachfolgenden Ziffern 3. – 7 vor.
  3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern und zu verarbeiten. Der Unternehmer tritt uns bereits jetzt sicherheitshalber alle Forderungen bezüglich der Ware in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) gegen einen Dritten erwachsen. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderungen für dessen Rechnung auf eigenen Namen bis auf Widerruf ermächtigt. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen können wir verlangen, dass der Unternehmer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Außerdem sind wir dann berechtigt, die Forderungsabtretung dem Kunden des Unternehmers offenzulegen.
  5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verbindung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Rechnungswert der von uns gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Vertragspartner uns anteilsmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Vertragspartner verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstand.
  6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  7. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfän-dung oder Sicherungsübereignung der Lieferung untersagt. Bei Zugriffen Dritter auf die Wäre, insbesondere durch Pfändungen, hat der Unternehmer auf das fremde Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Die Kosten für die Überweisung trägt der Kunde.
  2. profi beschläge center behält sich das Recht vor, die in Deutschland gültige Mehrwertsteuer nachträglich zu berechnen.
  3. Die Kaufpreiszahlung ist im Falle der Lieferung auf Rechnung 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen durch uns mit dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht einem Unternehmer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere der Mängelbeseitigung) steht.
  4. Die Anrechnung der Zahlung auf mehrere offene Forderungen erfolgt gemäß § 366 Abs. 2 BGB, die Anrechnung für den Fall, dass neben der Hauptleistung Zinsen und Kosten entstanden sind, gemäß § 367 Abs. 1 BGB, soweit in der Überweisung nichts anderes bestimmt ist.
  5. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, wenigstens Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, wenigstens Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehende Schäden werden hiervon nicht berührt, sondern bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  6. Im Falle des Zahlungsverzuges sind vom Kunden für die erste Mahnung 5,00 Euro Mahnkosten, für die zweite Mahnung 10,00 Euro und für die dritte Mahnung 15,00 Euro zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Kostenpauschale entstanden ist.
  7. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  8. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
  9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen oder Rechte gegen uns an Dritte abzutreten.

 

5. Gewährleistung

  1. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis des Mangels schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, sowie für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  2. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Kenntnis eines Mangels, über diesen Mangel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
  3. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen seine Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Kenntnis des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für die Kausalität zwischen Aussage des Herstellers und seiner Kaufentscheidung die Beweislast.
  4. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  5. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Mal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Aufwendungsersatz verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen eines Mangels ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in dem in § 7 beschriebenen Umfang.
  6. Wählt ein Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schaden- oder Aufwendungsersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  7. Ist der Käufer Unternehmer und der Vertragsgegenstand eine gebrauchte Sache, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Käufer Verbraucher und der Vertragsgegenstand eine gebrauchte Sache, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
  8. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, und sonstiger Erfüllungsgehilfen, nicht aber für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter.

6. Selbstbelieferung

Unsere Leistungsverpflichtung gilt gegenüber Verbrauchern vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Produkten und Vorleistungen, soweit wir mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf unserem Verschulden beruht. Im Übrigen steht der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt unserer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.


7. Haftungsausschluss

  1. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Die Regelung der vorstehenden Ziffer 1 erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

8. Geltendes Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand, soweit der Kunde Unternehmer ist, ist Flensburg.